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Pflegegeld

Wer kranke Angehörige pflegt, kann bei der Krankenkasse Pflegegeld beantragen. Je nach Schwere der Krankheit können dies 235,00/ 440,00 oder 700,00 Euro sein.

Auch für Schwerhörige und Menschen mit schwerer Sehbehinderung ist es möglich Hilfen vom Staat bekommen.

Demenzkranke Personen erhalten Seit dem 1. Juli 2.400 Euro im Jahr anstatt 460 Euro. Dieses Zusatzgeld soll zur Abdeckung und Finanzierung der Pflege und Betreuung genutzt werden. Auch wenn der Demenzkranke derzeit noch nicht in die Pflegestufe 1 eingestuft wurde, muss das neue erhöhte Pflegegeld gezahlt werden. Dies schreibt die neu erlassene Gesetzgebung vor.

Die staatliche Beihilfe wird zusätzlich zur Rente der pflegebedürftigen Person monatlich hinzu gezahlt. Auch das monatliche Pflegegeld und der Satz für ambulante Sachleistungen werden dem kranken und pflegebedürftigen Menschen als monatlicher Zusatz unabhängig von der tatsächlichen Rente gezahlt. Die Zusatzleistung ist unabhängig des Einkommens durch die Rente.

Ausführliche Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei TÜRK-HAK.

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